Steuervorteil für Privathaushalte

Viele unserer Reinigungsleistungen im Privathaushalt können unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sein. Das bedeutet: Sie können 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Haushalt, von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Diese Regelung ergibt sich aus § 35a EStG.

Wichtig: Maßgeblich sind nicht pauschal alle Rechnungsteile. Begünstigt sind in der Regel die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber die Materialkosten. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem Einzelfall steuerlich berücksichtigt werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Hinweis: Wir erbringen keine Steuerberatung. Bitte klären Sie die konkrete steuerliche Berücksichtigung mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. Die Grundregel mit 20 % bis maximal 4.000 Euro gilt 2026 weiterhin.