Immobilienpflege Rhein-West
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Unsere Reinigungsleistungen
Steinflächen aller Art
Terrassen
Fenster und Wintergärten
Vordächer und Überdachungen
Solaranlagen
Neuverfugung
Steinimprägnierug
Sie möchten ein unverbindliches Angebot erhalten?
Gerne kommen wir auf Wunsch unverbindlich zu Ihnen, sehen uns die Gegebenheiten vor Ort an, beraten Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach über das Formular, telefonisch oder per E-Mail.
Steuervorteil für Privathaushalte
Viele unserer Reinigungsleistungen im Privathaushalt können unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sein. Das bedeutet: Sie können 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Haushalt, von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Diese Regelung ergibt sich aus § 35a EStG.
Wichtig: Maßgeblich sind nicht pauschal alle Rechnungsteile. Begünstigt sind in der Regel die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber die Materialkosten. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem Einzelfall steuerlich berücksichtigt werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Hinweis: Wir erbringen keine Steuerberatung. Bitte klären Sie die konkrete steuerliche Berücksichtigung mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. Die Grundregel mit 20 % bis maximal 4.000 Euro gilt 2026 weiterhin.
Einblicke in unsere Arbeit
Steinreinigung
Terrassenreinigung
Fensterreinigung